Gutachterliche Beratung
Wir unterstützen Sie bei …
- allen fachlichen Fragen zur Planung, zu Bauprodukten und zu Ausführungen/Sanierungen
- der Erstellung von Wartungs-und Pflegeplänen
- der Überprüfung der Einhaltung von vertraglich vereinbarten Ausführungsqualitäten sowie von Normen und Richtlinien
- der Erstellung von Leistungsverzeichnissen und bei der Auswertung von Angeboten
- der Terminplanung- und Terminverfolgung
- der Kosten- bzw. Budgetplanung sowie deren Überwachung
- Prüfung von Aufmaßen und Abrechnungen
- der sachlichen und objektiven Nachtragsabwehr
Gutachten und Schadensfeststellungen
Wir sind Ihr Ansprechpartner bei …
- einer Direktbeurteilung vor Ort
- und beraten per Telefon, sofern möglich auch anhand von Fotos
- der Erstellung von Kurzgutachten, gutachterlichen Stellungnahmen bis hin zu ausführlichen Baugutachten
- der Differenzierung zwischen Materialmängeln, technischen Ausführungs- und/oder planerischen Fehlern, Vorschäden und Neuschäden
- der Differenzierung und Bewertung aus technischer Sicht von:
- Mängeln mit „Austausch“,
- Mängeln mit „Minderungen“ und
- hinzunehmenden Unregelmäßigkeiten
- Mangelbehauptungen und tragen diese substantiiert, eindeutig und qualifiziert vor
Bauabnahmen
Wir begleiten Sie …
- bei Zwischen- und Schlussabnahmen, einschließlich der Dokumentation
- bei Nachbegehungen vor Ablauf der Gewährleistung, zur Sicherung der Gebäudequalität über die Gewährleistungsdauer hinaus sowie zur Dokumentation von Nachbearbeitungs- und Reparaturansprüchen gegenüber dem Auftragnehmer
Konfliktlösung
Wir vermitteln neutral und lösungsorientiert …
- in allen Bauphasen. Durch das neutrale Urteil des Sachverständigen bleiben den Baubeteiligten – Bauherren, Planenden und Ausführenden – oft langwierige Streitigkeiten und Bauprozesse erspart.
- bei außergerichtlichen Konflikten und streben Lösungen im Sinne eines Schiedsgerichtsverfahrens an, das z.B. nach der musterhaft als PDF-Download beigefügten Schiedsgerichtsordnung durchgeführt werden kann. Hierzu müssen sich die Parteien freiwillig bereitfinden. Auf diese Weise werden langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden und partnerschaftliche Vertragsverhältnisse gefördert.
Überprüfung von Gebäuden auf Standsicherheit
Wir überprüfen bei Neu- und Bestandsgebäuden …
- die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten
- die statischen Berechnungen und deren Umsetzung
- die konstruktiven Ausführungen
- die tragenden Bauteile im Dach- und Fassadenbereich auf Funktion und Gefährdung, wie z.B. Korrosion durch Kondensatbildung
- die Abdichtungen gegen Witterungseinflüsse der Dach- und Fassadenflächen
- die Funktion von Luftdichtigkeitsebenen und von Wärmedämmebenen
- die Wirksamkeit von Wartungs- und Pflegearbeiten
Sanierungskonzepte
Wir erstellen für Sie aus fachlich-technischer Sicht …
- Sanierungskonzepte für die Mängel- und Schadensbehebung an Bestandsgebäuden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Maßstäbe und dem für das jeweilige Objekt gültigen Stand der Technik
- Sanierungskonzepte für die Mängel- und Schadensbehebung an Gebäuden, die sich im Bau oder gerade in der Fertigstellung befinden, unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Ausführungsqualitäten und dem für das jeweilige Objekt gültigen Stand der Technik